In der psychosozialen Beratung und Psychotherapie begegnen Fachkräfte immer wieder Situationen, in denen KlientInnen von Straftaten berichten – insbesondere von sexualisierter Gewalt. Solche Offenbarungen werfen komplexe rechtliche und ethische Fragen auf, etwa im Hinblick auf Schweigepflicht, Schweigerecht, Aussage- und Auskunftspflichten gegenüber Polizei und Justiz sowie auf den Umgang mit anvertrauten Geheimnissen.
Besonders herausfordernd wird es, wenn es sich um minderjährige oder nicht geschäftsfähige Personen handelt oder wenn Angehörige mitreden wollen – etwa durch Schweigepflichtsentbindungen oder Informationsforderungen.
Zugleich steht das eigene berufliche Rollenverständnis auf dem Prüfstand: Bin ich parteiliche UnterstützerIn? TherapeutIn? Zeuge oder sogar potenzielle AuskunftgeberIn im Strafverfahren? Welche Verantwortung trage ich – und wo sind meine rechtlichen und fachlichen Grenzen?
Die Veranstaltung bietet eine fundierte juristische Orientierung für BeraterInnen, TherapeutInnen und andere psychosoziale Fachkräfte, die in ihrem Berufsalltag mit diesen Herausforderungen konfrontiert sind. Sie vermittelt Handlungssicherheit bei Fragen wie:
– Was darf ich sagen – was muss ich verschweigen?
– Wann gilt die Schweigepflicht, wann habe ich ein Schweigerecht?
– Wie gehe ich mit Auskunftsersuchen von Polizei oder Gerichten um?
– Welche Unterschiede gelten bei Erwachsenen, Jugendlichen und Kindern?
– Welche Rolle spiele ich – und welche sollte ich bewusst nicht übernehmen?
Ein besonderer Fokus liegt auf dem professionellen Umgang mit dem Spannungsfeld zwischen rechtlichen Anforderungen, therapeutischer Beziehungsgestaltung und Schutzauftrag – insbesondere im Kontext sexualisierter Gewalt. Anhand konkreter Fallbeispiele werden praxisnahe Strategien entwickelt, ohne dass eine juristische Beratung im Einzelfall ersetzt wird.
Ziel ist es, im interdisziplinären Austausch sowohl rechtliches Grundwissen zu vertiefen als auch die eigene berufliche Rolle klarer zu definieren – für mehr Sicherheit und Klarheit im Umgang mit hochsensiblen Situationen.
Angemeldete TeilnehmerInnen können bis Ende Januar 2026 auf max. einer halben DIN A 4-Seite ein anonymisiertes juristisches Problem aus ihrem Arbeitsalltag uns zusenden, auf das Frau Böök beispielhaft eingehen könnte (akademie@thzm.de).
Das THZM lädt erfahrene Psychotherapeut*innen, die auf dem Gebiet der Psychotraumatologie tätig sind, zur Teilnahme an einer fortgeschrittenen Online-Supervision mit Dr. Jan Gysi ein. Diese Supervision bietet eine professionelle Plattform für den Austausch von Wissen, die Diskussion von Fallstudien und die Weiterentwicklung klinischer Fähigkeiten im Umgang mit komplexen Traumafolgestörungen.
Die Supervisionsveranstaltungen werden online über Zoom abgehalten. Jede Gruppensupervision dauert von 14.00 bis 17.15h, inkl. 15 Minuten Pause.
Sie besteht aus einer Kombination von Fallvorstellungen, theoretischen Inputs und Diskussionen. Jeweils 4 Personen können einen eigenen anonymisierten Fall vorstellen.
Weitere Fachpersonen sind eingeladen, bei den Supervisionen zuzuhören und bei Bedarf Fragen zu stellen.
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