Grundlagen zur Entstehung posttraumatischer Störungen, von Bindungstraumatisierungen zu Monotrauma bis zu schweren dissoziativen Störungen
Diagnostik nach multiaxialem Trauma-Dissoziations-Modell nach ICD-11:
o Kapitel „Spezifisch belastungsbezogene Störungen“ (6B4): posttraumatische Belastungsstörung (PTBS), komplexe PTBS (kPTBS), Anhaltende Trauerstörung, Anpassungsstörung
o Kapitel „Dissoziative Störungen“ (6B6): Dissoziative Identitätsstörung (DIS), partielle DIS, dissoziativ-neurologische Symptomstörungen, Depersonalisa-tions-Derealisationsstörung, Dissoziative Amnesie. Zusätzlich: Imitierte und falsch positive DIS
o Persönlichkeitsstörungen, inkl. Borderline-Muster
o Komorbide Störungen
Differentialdiagnosen, insbesondere:
o Affektregulationsprobleme: kPTBS, Borderline-Muster, bipolare Störung, ADHS, pDIS/DIS
o Stimmenhören: DIS, Schizophrenie, u. a.
Fragebögen: Trauma und Dissoziative Symptome Interview (TADS-I, nach S. Boon & H. Mathess), International Trauma Questionnaire (ITQ), und andere
Verstehen von Traumadiagnostik als Prozessdiagnostik
Grundlagen für Berichte an Versicherungen, Krankenkassen, Strafverfolgungs- und Migrationsbehörden, und andere; Besonderheiten bei der Begutachtung
Inhalte aus dem DeGPT Curriculum: Vertiefungsmodul „Dissoziative Störung“ (2 Stunden)
– Strukturierte diagnostische Abklärung von Art und Schwere der Dissoziativen
– Symptome [c PTSD, (partielle) Dissoziative Identitätsstörung, partielle DIS und DIS (ICD 11)] und Störungen
– Differenzialdiagnostik mit anderen psychiatrischen Störungen (Psychosen, Schizophrenie, Persönlichkeitsstörungen und Zwangserkrankungen). Klinisch therapeutische Implikationen
Zielgruppe: Fachleute und Interessierte.
Das Diagnostikseminar ist sowohl auf Einsteiger*innen wie auch auf Fortgeschrittene Fachleute ausgerichtet. Dies gelingt, indem z.B. mit ausführlichen Übersichtstabellen gearbeitet wird, die später im Selbststudium zur Vertiefung verwendet werden können.
!! Dieses Seminar kann unabhängig von den weiteren Seminaren besucht werden. Der Fokus liegt auf Wissensvermittlung und Besprechen von eigenen Fällen zur Verbindung von Theorie und Praxis.
Fortbildungspunkte werden bei der Bundesärztekammer beantragt.
Grundlagen zur Entstehung posttraumatischer Störungen, von Bindungstraumatisierungen zu Monotrauma bis zu schweren dissoziativen Störungen
Diagnostik nach multiaxialem Trauma-Dissoziations-Modell nach ICD-11:
o Kapitel „Spezifisch belastungsbezogene Störungen“ (6B4): posttraumatische Belastungsstörung (PTBS), komplexe PTBS (kPTBS), Anhaltende Trauerstörung, Anpassungsstörung
o Kapitel „Dissoziative Störungen“ (6B6): Dissoziative Identitätsstörung (DIS), partielle DIS, dissoziativ-neurologische Symptomstörungen, Depersonalisa-tions-Derealisationsstörung, Dissoziative Amnesie. Zusätzlich: Imitierte und falsch positive DIS
o Persönlichkeitsstörungen, inkl. Borderline-Muster
o Komorbide Störungen
Differentialdiagnosen, insbesondere:
o Affektregulationsprobleme: kPTBS, Borderline-Muster, bipolare Störung, ADHS, pDIS/DIS
o Stimmenhören: DIS, Schizophrenie, u. a.
Fragebögen: Trauma und Dissoziative Symptome Interview (TADS-I, nach S. Boon & H. Mathess), International Trauma Questionnaire (ITQ), und andere
Verstehen von Traumadiagnostik als Prozessdiagnostik
Grundlagen für Berichte an Versicherungen, Krankenkassen, Strafverfolgungs- und Migrationsbehörden, und andere; Besonderheiten bei der Begutachtung
Inhalte aus dem DeGPT Curriculum: Vertiefungsmodul „Dissoziative Störung“ (2 Stunden)
– Strukturierte diagnostische Abklärung von Art und Schwere der Dissoziativen
– Symptome [c PTSD, (partielle) Dissoziative Identitätsstörung, partielle DIS und DIS (ICD 11)] und Störungen
– Differenzialdiagnostik mit anderen psychiatrischen Störungen (Psychosen, Schizophrenie, Persönlichkeitsstörungen und Zwangserkrankungen). Klinisch therapeutische Implikationen
Zielgruppe: Fachleute und Interessierte.
Das Diagnostikseminar ist sowohl auf Einsteiger*innen wie auch auf Fortgeschrittene Fachleute ausgerichtet. Dies gelingt, indem z.B. mit ausführlichen Übersichtstabellen gearbeitet wird, die später im Selbststudium zur Vertiefung verwendet werden können.
!! Dieses Seminar kann unabhängig von den weiteren Seminaren besucht werden. Der Fokus liegt auf Wissensvermittlung und Besprechen von eigenen Fällen zur Verbindung von Theorie und Praxis.
Fortbildungspunkte werden bei der Bundesärztekammer beantragt.
In der psychosozialen Beratung und Psychotherapie begegnen Fachkräfte immer wieder Situationen, in denen KlientInnen von Straftaten berichten – insbesondere von seyualisierter Gewalt. Solche Offenbarungen werfen komplexe rechtliche und ethische Fragen auf, etwa im Hinblick auf Schweigepflicht, Schweigerecht, Aussage- und Auskunftspflichten gegenüber Polizei und Justiz sowie auf den Umgang mit anvertrauten Geheimnissen.
Besonders herausfordernd wird es, wenn es sich um minderjährige oder nicht geschäftsfähige Personen handelt oder wenn Angehörige mitreden wollen – etwa durch Schweigepflichtsentbindungen oder Informationsforderungen.
Zugleich steht das eigene berufliche Rollenverständnis auf dem Prüfstand: Bin ich parteiliche UnterstützerIn? TherapeutIn? Zuge oder sogar potenzielle AuskunftgeberIn im Strafverfahren? Welche Verantwortung trage ich – und wo sind meine rechtlichen und fachlichen Grenzen?
Die Veranstaltung bietet eine fundierte juristische Orientierung für BeraterInnen, TherapeutInnen und andere psychosoziale Fachkräfte, die in ihrem Berufsalltag mit diesen Herausforderungen konfrontiert sind. Sie vermittelt Handlungssicherheit bei Fragen wie:
– Was darf ich sagen – was muss ich verschweigen?
– Wann gilt die Schweigepflicht, wann habe ich ein Schweigerecht?
– Wie gehe ich mit Auskunftsersuchen von Polizei oder Gerichten um?
– Welche Unterschiede gelten bei Erwachsenen, Jugendlichen und Kindern?
– Welche Rolle spiele ich – und welche sollte ich bewusst nicht übernehmen?
Ein besonderer Fokus liegt auf dem professionellen Umgang mit dem Spannungsfeld zwischen rehtlichen Anforderungen, therapeutischer Beziehungsgestaltung und Schutzauftrag – insbesondere im Kontext sexualisierter Gewalt. Anhand konkreter Fallbeispiele werden praxisnahe Strategien entwickelt, ohne dass eine juristische Beratung im Einzelfall ersetzt wird.
Ziel ist es, im interdisziplinären Austausch sowohl rechtliches Grundwissen zu vertiefen als auch die eigene berufliche Rolle klarer zu definieren – für mehr Sicherheit und Klarheit im Umgang mit hochsensiblen Situationen.
Angemeldete TeilnehmerInnen können bis Ende Januar 2026 auf max. einer halben DIN A 4-Seite ein anonymisiertes juristisches Problem aus ihrem Arbeitsalltag uns zusenden, auf das Frau Böök beispielhaft eingehen könnte (akademie@thzm.de).
Die BODY 2 BRAIN CCM Methode wurde von der Neurologin und Psychotherapeutin Dr. Claudia Croos-Müller entwickelt. Sie beruht auf den neurowissenschaftlichen Erkenntnissen der wechselseitigen Beeinflussung von Körper und Gefühlen: Embodiment.
Einfache Körperinterventionen werden von den meisten Klient*innen sehr gut angenommen. Bei der BODY 2 BRAIN CCM Methode wird mit körperorientierten Elementen die Autonomie der Klient*innen gestärkt. Durch bestimmte willentliche Körperhaltungen und Körpertätigkeiten – Mimik, Gestik, sensomotorische Abläufe – können Klient-innen lernen, ihre Affekte zu beeinflussen. Die Methode ist leicht umzusetzen, unauffällig und alltagstauglich und auch bei Sprachbarrieren anwendbar. Die körperorientierten Angebote sind eine therapeutische Bereicherung und stärken die Resilienz auf Seiten von Klient-in und Therapeut-in.
Kurze theoretische Inputs, Anwendung und Anleitung anhand von (möglichst eigenen mitgebrachten) Fallbeispielen; Übungen/Implementierung in Groß- und Kleingruppen.
Die Voraussetzung zur Ausbildung ist eine abgeschlossene Berufsausbildung im Bereich der Medizin, Psychologie und Psychotherapie, der Krankenpflege und Altenpflege, der Pädagogik und Heilpädagogik, Krankengymnastik, Ergotherapie und Logopädie, der Sozialpädagogik und Sozialarbeit, Seelsorge und Beratung einschließlich Kinder- und Jugendhilfe und Trauma-Fachberatung.
Teilnahme anderer Berufsgruppen nur auf Anfrage.
Das Ausbildungsangebot dient nicht dem eigenen Therapieersatz/der eigenen Therapieergänzung.
Die Bereitschaft zur aktiven Embodiment-Mitarbeit wird vorausgesetzt.
Die BODY 2 BRAIN CCM Methode wurde von der Neurologin und Psychotherapeutin Dr. Claudia Croos-Müller entwickelt. Sie beruht auf den neurowissenschaftlichen Erkenntnissen der wechselseitigen Beeinflussung von Körper und Gefühlen: Embodiment.
Einfache Körperinterventionen werden von den meisten Klient*innen sehr gut angenommen. Bei der BODY 2 BRAIN CCM Methode wird mit körperorientierten Elementen die Autonomie der Klient*innen gestärkt. Durch bestimmte willentliche Körperhaltungen und Körpertätigkeiten – Mimik, Gestik, sensomotorische Abläufe – können Klient-innen lernen, ihre Affekte zu beeinflussen. Die Methode ist leicht umzusetzen, unauffällig und alltagstauglich und auch bei Sprachbarrieren anwendbar. Die körperorientierten Angebote sind eine therapeutische Bereicherung und stärken die Resilienz auf Seiten von Klient-in und Therapeut-in.
Kurze theoretische Inputs, Anwendung und Anleitung anhand von (möglichst eigenen mitgebrachten) Fallbeispielen; Übungen/Implementierung in Groß- und Kleingruppen.
Die Voraussetzung zur Ausbildung ist eine abgeschlossene Berufsausbildung im Bereich der Medizin, Psychologie und Psychotherapie, der Krankenpflege und Altenpflege, der Pädagogik und Heilpädagogik, Krankengymnastik, Ergotherapie und Logopädie, der Sozialpädagogik und Sozialarbeit, Seelsorge und Beratung einschließlich Kinder- und Jugendhilfe und Trauma-Fachberatung.
Teilnahme anderer Berufsgruppen nur auf Anfrage.
Das Ausbildungsangebot dient nicht dem eigenen Therapieersatz/der eigenen Therapieergänzung.
Die Bereitschaft zur aktiven Embodiment-Mitarbeit wird vorausgesetzt.