Juristische Orientierung in der psychosozialen Beratung bei Straftaten
Zwischen Schweigepflicht, Auskunftspflicht und Schutzauftrag
In der psychosozialen Beratung und Psychotherapie begegnen Fachkräfte immer wieder Situationen, in denen KlientInnen von Straftaten berichten - insbesondere von seyualisierter Gewalt. Solche Offenbarungen werfen komplexe rechtliche und ethische Fragen auf, etwa im Hinblick auf Schweigepflicht, Schweigerecht, Aussage- und Auskunftspflichten gegenüber Polizei und Justiz sowie auf den Umgang mit anvertrauten Geheimnissen.
Besonders herausfordernd wird es, wenn es sich um minderjährige oder nicht geschäftsfähige Personen handelt oder wenn Angehörige mitreden wollen - etwa durch Schweigepflichtsentbindungen oder Informationsforderungen.
Zugleich steht das eigene berufliche Rollenverständnis auf dem Prüfstand: Bin ich parteiliche UnterstützerIn? TherapeutIn? Zuge oder sogar potenzielle AuskunftgeberIn im Strafverfahren? Welche Verantwortung trage ich - und wo sind meine rechtlichen und fachlichen Grenzen?
Die Veranstaltung bietet eine fundierte juristische Orientierung für BeraterInnen, TherapeutInnen und andere psychosoziale Fachkräfte, die in ihrem Berufsalltag mit diesen Herausforderungen konfrontiert sind. Sie vermittelt Handlungssicherheit bei Fragen wie:
- Was darf ich sagen - was muss ich verschweigen?
- Wann gilt die Schweigepflicht, wann habe ich ein Schweigerecht?
- Wie gehe ich mit Auskunftsersuchen von Polizei oder Gerichten um?
- Welche Unterschiede gelten bei Erwachsenen, Jugendlichen und Kindern?
- Welche Rolle spiele ich - und welche sollte ich bewusst nicht übernehmen?
Ein besonderer Fokus liegt auf dem professionellen Umgang mit dem Spannungsfeld zwischen rehtlichen Anforderungen, therapeutischer Beziehungsgestaltung und Schutzauftrag - insbesondere im Kontext sexualisierter Gewalt. Anhand konkreter Fallbeispiele werden praxisnahe Strategien entwickelt, ohne dass eine juristische Beratung im Einzelfall ersetzt wird.
Ziel ist es, im interdisziplinären Austausch sowohl rechtliches Grundwissen zu vertiefen als auch die eigene berufliche Rolle klarer zu definieren - für mehr Sicherheit und Klarheit im Umgang mit hochsensiblen Situationen.
Angemeldete TeilnehmerInnen können bis Ende Januar 2026 auf max. einer halben DIN A 4-Seite ein anonymisiertes juristisches Problem aus ihrem Arbeitsalltag uns zusenden, auf das Frau Böök beispielhaft eingehen könnte (akademie@thzm.de).

Kirsten Böök – Dozentin
Kirsten Böök leitet seit dem 01.03.2021 die Referatsgruppe für Prävention und Opferschutz im Niedersächsischen Justizministerium. Zu ihren Aufgaben gehört auch die Vertretung des Vorstands der Stiftung Opferhilfe. Nach ihrem zweiten juristischen Staatsexamen war sie bei der Staatsanwaltschaft Braunschweig tätig und übernahm 1994 ein Dezernat für sexuelle Gewalt gegen Frauen. Sie war an der Gründung der Stiftung Opferhilfe im Jahr 2001 beteiligt.
Termine
Fr, 20.02.2026, 09:30 – 17:00 Uhr
Sa, 21.02.2026, 09:30 – 17:00 Uhr
Sa, 21.02.2026, 09:30 – 17:00 Uhr
Gebühr: 350,00 €
Anmeldung
Zielgruppe: Berater, Therapeuten, Psychosoziale Fachkräfte, Heilpraktiker